DATMED®  -  umfangreicher Service und Support für Ihre Technik:

Von der Hilfe per Fernwartung, einer Reparatur oder die Mess- und Sicherheitstechnischen Kontrollen (MTK & STK) vor Ort, wir helfen Ihnen sehr gerne und zeitnah!

  • Messtechnische Kontrollen (MTK)
  • Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)
  • Reparaturen
  • Ersatzteile
  • Schnelle Hilfe über Telefon oder Online-Support

Schließen Sie einen Wartungsvertrages mit DATMED® ab! Das hat viele Vorteile:

  • 10% Rabatt auf den Wartungspreis
  • 50% Rabatt auf die Fahrtkostenpauschale
  • Wir planen die Wartungen für Sie - damit vergessen Sie niemals die erforderliche messtechnische Kontrolle (MTK)
  • Eine regelmäßige Wartung beugt Störungen vor und sorgt für einen reibungslosen Betrieb ihres Diagnostikgerätes 
  • Regelmäßige Wartungen durch unsere ausgebildeten Service-Techniker gewährleistet eine lange Lebensdauer
  • Verschleißteile werden rechtzeitig ausgetauscht und verringern weitere Service-Kosten

 

Kontaktieren Sie uns:

  • T: 02196 8869 440
  • E-Mail: service@datmed.de
  • über Webformular

 

Vereinbarung für Fernwartungsauftrag

Zwischen Herr/Frau/Firma, nachfolgend Auftragnehmer,

DATMED OHG und dem Auftraggeber wird folgendes vereinbart:

 

1. Gegenstand des Auftrages:

Die Fernwartung umfasst ausschließliche folgende Anwendungen, Verzeichnisse, Daten:

Die Fernwartung bezieht sich ausschließlich auf folgende EDV-Systeme:

 

2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Fernwartungsarbeiten nur auf Weisung des Auftraggebers von hierzu autorisierten Mitarbeitern ordnungsgemäß durchführen zu lassen. Diese autorisierten Mitarbeiter teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit Angabe einer Rufnummer mit.

Der Auftragnehmer begrenzt die Datenzugriffe und den Kreis der Daten des Auftraggebers einsehenden Mitarbeiter auf das Erforderliche.

Der Auftragnehmer lässt Fernwartungsarbeiten nur von solchen Personen durchführen, die auf das Datengeheimnis (DSGVO Richtlinien) verpflichtet und belehrt sind.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Fernwartung in sensiblen Bereichen, beispielsweise bei Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen, nur fest angestellte Mitarbeiter für die Fernwartungsarbeiten einzusetzen, die nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet sind.

3. Unterauftragsverhältnisse

Die Einschaltung eines Subunternehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber.

4. Zweckbindung

Personenbezogene, dienstliche und geschäftliche Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung dieses Auftrags bekannt werden, darf der Auftragnehmer nur für Zwecke der Fernwartung verwenden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist dem Auftragnehmer untersagt. Dies gilt insbesondere für Daten, die dem Auftragnehmer übermittelt werden oder die er vom DV-System des Auftraggebers abgezogen und auf sein eigenes kopiert hat.

 

5. Kontrollrecht des Auftraggebers

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die Ordnungsmäßigkeit der Fernwartungsarbeiten zu kontrollieren. Dazu gestattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber insbesondere, alle für die Erfüllung dieses Auftrags relevanten Räume, DV-Anlagen und Betriebsabläufe während der betriebsüblichen Zeiten zu überprüfen. Der Auftraggeber kann sich hierzu Dritter bedienen.

6. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

Ohne eine aktive Freischaltung der Fernkontrolle seitens des Auftraggebers wird keine Fernwartung durchgeführt. Die dazu verwendete Software wird so konfiguriert, dass eine aktive Freischaltung durch den Auftraggeber erforderlich ist.

Dem Auftragnehmer eingeräumte Zugriffsrechte gebraucht dieser nur in dem Umfang, wie es zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten unabdingbar ist.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fernwartungsarbeiten von einem Kontrollbildschirm aus zu verfolgen und jederzeit abzubrechen. Soweit der Auftragnehmer daran mitwirken muss, gewährleistet er, dass dies möglich ist.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fernwartungsaktivitäten des Auftragnehmers mit Datum, Uhrzeit und Benutzerkennungen zu protokollieren und diese Protokolle ein Jahr aufzubewahren.

Eine Datenübertragung (Filetransfer, Download) auf seine DV-Anlage nimmt der Auftragnehmer nur vor, wenn sie unerlässlich notwendig ist. Diese Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen von anderen Daten getrennt und vor dem Zugriff anderer als mit der Fernwartung beauftragter Personen geschützt.

Test- oder Hilfsprogramme werden beim Auftraggeber ausschließlich zu Fernwartungszwecken gespeichert und nach Abschluss der Fernwartungsarbeiten gelöscht, es sei denn, sie sind für die Funktionsfähigkeit der gewarteten Anwendung erforderlich. In diesem Fall wird der Auftraggeber über die zusätzlich installierten Programme unterrichtet. Dies gilt auch, wenn an anderen Anwendungen oder am Betriebssystem Veränderungen vorgenommen wurden.

Alle erhaltenen oder übertragenen Daten werden, sobald sie für die Durchführung der Fernwartungsarbeiten nicht mehr erforderlich sind, vom Auftragnehmer unverzüglich gelöscht oder dem Auftraggeber zurückgegeben. Dies gilt auch für etwaige dem Auftragnehmer übergebene Papierausdrucke.

7. Telefonische Wartung

Sind beim Auftraggeber sensible Daten gespeichert, beispielsweise solche, die besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, kann er vom Auftragnehmer verlangen, dass er den ernsthaften Versuch unternimmt, die Fernwartung in der Form durchzuführen, dass einer zuständigen Person des Auftraggebers telefonisch Anweisungen erteilt werden, wie zu verfahren ist. Hierzu startet die zuständige Person des Auftragnehmers nach Möglichkeit eine  Anwendung, um konkretere Anweisungen geben zu können. Die zusätzlichen Kosten trägt der Auftraggeber.

8. Gebühren

Die Abrechnung für den Fernwartungszeitraum erfolgt nach Aufwand zu 40,00 € netto je angefangene 15min.

 

Vereinbarung für Auftragsarbeiten und Dienstleistungen

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